Geschäftsbedingungen
EMC-Services GmbH
(Im Folgenden kurz EMC genannt)
Tennistraining im SV Lohausen 1920 e.V.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der EMC geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die EMC schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der EMC kommt nach schriftlicher Anmeldung durch den Kunden zustande. Die EMC ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.
Das Leistungsangebot der EMC umfasst Mannschafts-, Gruppen-und Einzeltraining, Camps, Intensiv- und Schnupperkurse, sowie weitere auf den Tennissport bezogene Veranstaltungen.
Für die Teilnahme am Sommertraining ist eine Mitgliedschaft in der Tennisabteilung des LSV zwingend erforderlich.
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung und mit Eingang bei der EMC tritt der Vertrag in Kraft.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
Die AGB‘s, die Platz- und Hallenordnung des Tennisvereins bzw. des Hallenbetreibers, bei dem das Training stattfindet, ist für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
Trainingseinteilung
Nach schriftlicher oder online Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine Terminabsprache. Terminwünsche werden vom Kunden auf der Anmeldung angegeben und gelten als wirksam, wenn die EMC diese einhalten kann.
EMC teilt die Trainingseinheiten im Einzel- und Gruppentraining nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Dabei wird versucht, auf die Wünsche des Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Die Trainingseinheiten finden 1x wöchentlich statt, wobei mehrere Einheiten gebucht werden können. In den Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet generell kein Training statt.
Gruppentraining besteht aus 2 bis 4 Spielern. Im Alter bis zu 10 Jahre können größere Gruppen für das Training gebildet werden. Bei gesonderter Vereinbarung kann ebenfalls in größeren Gruppen trainiert werden.
Sollte die EMC zu angegebenen Terminen keine Kapazitäten haben, wird über alternative Termine Absprache gehalten. Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.
Die Wahl der Tennislehrer für die jeweilige Unterrichtsstunde ist der Tennisschule vorbehalten. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Es ist der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht erteilen zu lassen.
Trainingskosten
Alle Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation und Abwicklung der Tennisschule und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Kursgebühren sind für den jeweiligen auf der Anmeldung genannten Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung im Voraus zu bezahlen. Im Verzugsfall ist die Forderung der EMC mit 6 % Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen.
In der Wintersaison müssen die anteiligen Hallenkosten zusätzlich bezahlt werden. Es gelten die aktuellen Preise des Halleneigentümers / Vermieters.
Wenn Gruppen kleiner werden als ursprünglich geplant, erhöhen sich die Kosten für das Training entsprechend. Falls dieses nicht akzeptiert wird, bittet EMC um sofortigen schriftlichen Einspruch der Trainingsteilnehmer oder Eltern/Erziehungsberechtigten. Ansonsten wird das Einverständnis für die höheren Kosten vorausgesetzt.
Ausgefallene Stunden – Einzeltraining
Einzel-Unterrichtsstunden die nicht 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, müssen vom Teilnehmer bezahlt werden. Es kann jedoch von Seiten des Kunden ein Ersatzspieler gestellt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB eine Leistungsverpflichtung der EMC. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden (anteiligen) Hallenmiete, bleibt bestehen.
Ausgefallene Stunden – Gruppentraining
Versäumte Spieltermine im Gruppenunterricht können vom Kursteilnehmer aus organisatorischen Gründen nicht nachgespielt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt die Leistungsverpflichtung der EMC. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.
Witterungsbedingter Trainingsausfall
Bei witterungsbedingter Unbespielbarkeit des Platzes (Regenstunde, etc.) gehen die ersten beiden Ausfallstunden sowohl im Einzel- als auch im Gruppen-Training zu Lasten der Kunden, die weiteren Ausfallstunden zu Lasten der Tennisschule. Trainingseinheiten, die begonnen wurden, gelten als gespielt und werden dem Trainings-Kunden in voller Höhe berechnet. Bei Trainingsausfall durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung des Trainings.
Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht der EMC bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Aufsichtspflichten vor Beginn und nach dem Ende des Trainings werden von der EMC nicht übernommen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zu informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des jeweiligen Trainers Folge leisten müssen. Es wird seitens der EMC keine Haftung übernommen, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt !
Ausschluss vom Training
EMC behält sich vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des jeweiligen Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/ diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
Publizierung Fotomaterial
Teilnehmer eines Tenniskurses, Tennis-Camps oder sonstiger Events der EMC stimmen mit ihrer Teilnahme an dem Kurs/Veranstaltung der EMC zu, dass von ihnen gemachtes Bildmaterial von der EMC im Rahmen entsprechender Berichterstattungen veröffentlicht werden darf.
Haftung, Mängelrügen und Gewährleistung
Die EMC schließt für alle von ihr organisierten Kurse und Veranstaltungen jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die EMC nicht haftbar gemacht werden.
Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der EMC spätestens am 2. Tag nach der jeweiligen Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung der EMC als genehmigt.
Versicherung
Jede Person, die am Training teilnimmt bzw. das Training anmeldet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung für den Trainierenden vorhanden ist und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Bedenken für das Training bestehen.
Datenschutz
Persönliche Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand 01.03.2020